Staatlich gefördert, Ihr Unternehmen stärken

Mitarbeiter weiterbilden & finanziell profitieren

Profitieren Sie von staatlich geförderten Weiterbildungsprogrammen, die bis zu 100% der Kurskosten und 75 % der Gehälter abdecken. Unser hybrides Lernmodell ermöglicht es Ihren Mitarbeitern, flexibel und effektiv zu lernen.

Bauen Sie ihre Zukunft auf zertifizierte & partnerschaftliche Qualität:

Die Förderung

Qualifizierungschancengesetz: Mitarbeiter fördern, Unternehmen stärken.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter staatlich gefördert weiterzubilden. Dadurch werden sie fit für zukünftige Arbeitsanforderungen.

Vorteile:

Bis zu 100% Kostenübernahme der Weiterbildungskosten und bis zu 75% Entgeltzuschuss für Arbeitgeber.

Win-Win-Situation:

Stärkung der Mitarbeiterqualifikationen und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.

Unterstützung bei Anträgen

Kostenlose Expertenunterstützung für Förderungsanträge

Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen dabei, alle erforderlichen Unterlagen für die staatlichen Förderungen auszufüllen. Wir kennen die Anforderungen und Prozesse und sorgen dafür, dass Sie den Antragsprozess reibungslos durchlaufen können.

Kontaktieren Sie uns für eine bessere Zukunft

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Haben Sie Fragen oder Anliegen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Steigern Sie die Produktivität und Bindung Ihrer Mitarbeiter durch Weiterbildung

Durch die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter können Sie die Produktivität steigern und die Bindung an Ihr Unternehmen stärken. Investieren Sie in die Zukunft Ihrer Mitarbeiter und werden Sie zum attraktiven Arbeitgeber.

Kostenlose Beratung

Erfahren Sie, wie wir Ihre Mitarbeiter weiterbilden und Ihr Unternehmen stärken können.

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Die Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden steigert deren Qualifikation, erhöht die Produktivität und ermöglicht den effizienten Einsatz moderner digitaler Technologien sowie KI-gestützter Prozesse – ein klarer Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen und ein wichtiger Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen Unternehmenskultur, als attraktiver Arbeitgeber.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Größe Ihres Unternehmens und der Art der Weiterbildung:

Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten: Bis zu 100 % der Lehrgangskosten (Soll-Förderung) und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts können übernommen werden.

Unternehmen mit 50 bis 499 Beschäftigten: Bis zu 50 % der Lehrgangskosten und bis zu 50 % des Arbeitsentgelts können übernommen werden. Eine zusätzliche Förderung von 5 % ist möglich für Mitarbeitende über 45 Jahre oder bei Vorliegen einer Schwerbehinderung.

Unternehmen ab 500 Beschäftigten: Bis zu 25 % der Lehrgangskosten und bis zu 25 % des Arbeitsentgelts können übernommen werden.

Um die Förderung zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Weiterbildungsmaßnahme: Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen und über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Anerkannter Bildungsträger: Die Maßnahme muss von einem für die Förderung zugelassenen Bildungsträger durchgeführt werden.

Betriebsgröße: Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen.

Kein kürzlich abgeschlossener Bildungsabschluss: Der Mitarbeitende darf in den letzten zwei Jahren keine Ausbildung oder kein Studium erfolgreich abgeschlossen haben.

Ja, als Geschäftsführer können Sie sich ebenfalls fördern lassen, jedoch unter folgenden Bedingungen:Sie müssen weniger als 50 % der Unternehmensanteile halten. Die Weiterbildung kann nur als Teilzeitmaßnahme gefördert werden, da Sie weiterhin Ihr Unternehmen führen müssen.

Der Antrag auf Förderung erfolgt über die Agentur für Arbeit. Es ist empfehlenswert, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen, um individuelle Fördermöglichkeiten zu besprechen und Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten. Unser Team unterstützt Sie gerne mit weiteren Informationen rund um die Fördermöglichkeiten, berät Sie zu den Anforderungen und begleitet Sie bei den ersten Schritten im Antragsprozess.

Nein, die Förderung durch Bildungsgutscheine und das Qualifizierungschancengesetz muss nicht zurückgezahlt werden. Diese Förderungen sind speziell darauf ausgelegt, Unternehmen und Arbeitnehmende bei der digitalen Transformation zu unterstützen.

Der Lohnzuschuss wird in der Regel vor der Auszahlung des Gehalts auf das Firmenkonto überwiesen. So entsteht keine finanzielle Belastung für Ihr Unternehmen, während Ihre Mitarbeitenden an der Weiterbildung teilnehmen.

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