Staatlich gefördert — dein Unternehmen stärken

Mitarbeiterförderung: Mitarbeitende gefördert weiterbilden

Staatliche Mitarbeiterförderung leicht gemacht: Profitiere von geförderten KI-Weiterbildungen, die bis zu 100 % der Kurskosten und 75 % der Gehälter abdecken. Unser hybrides Lernmodell ermöglicht es deinen Mitarbeitenden, strukturiert und effektiv zu lernen.

Bis zu 100 % KostenübernahmeBis zu 75 % EntgeltzuschussAZAV-zertifiziert
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Die Förderung

Qualifizierungschancengesetz: Mitarbeiter fördern, Unternehmen stärken.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz hast du die Möglichkeit, deine Mitarbeiter staatlich gefördert weiterzubilden. Dadurch werden sie fit für zukünftige Arbeitsanforderungen.

Vorteile

Bis zu 100 % Kostenübernahme der Weiterbildungskosten und bis zu 75 % Entgeltzuschuss für Arbeitgeber.

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Win-Win-Situation

Stärkung der Mitarbeiterqualifikationen und Wettbewerbsfähigkeit deines Unternehmens.

Förderung im Detail

In Voll- oder Teilzeit

Unser hybrides Lernmodell ermöglicht es deinen Mitarbeitern, strukturiert und effektiv neben dem Arbeitsalltag zu lernen.

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Bis zu 100 % gefördert

Fördermöglichkeit im Überblick

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Größe deines Unternehmens und der Art der Weiterbildung — je kleiner das Unternehmen, desto höher der Zuschuss zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt.

Kleine Betriebe
< 50Beschäftigte
Übernahme Lehrgangskosten bis 100 %
Arbeitsentgeltzuschuss bis 75 %
Soll-Förderung: Bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts können übernommen werden.
Mittlere Betriebe
50 – 499Beschäftigte
Übernahme Lehrgangskosten bis 50 %
Arbeitsentgeltzuschuss bis 50 %
Eine zusätzliche Förderung von 5 % ist möglich für Mitarbeitende über 45 Jahre oder bei Vorliegen einer Schwerbehinderung.
Große Betriebe
Ab 500Beschäftigte
Übernahme Lehrgangskosten bis 25 %
Arbeitsentgeltzuschuss bis 25 %

Quelle: arbeitsagentur.de/k/weiterbildung-qualifizierungsoffensive (Stand ab 1. April 2024)

Unterstützung bei Anträgen

Kostenlose Expertenunterstützung für Förderungsanträge

Unsere Experten stehen dir zur Seite und helfen dir dabei, alle erforderlichen Unterlagen für die staatlichen Förderungen auszufüllen. Wir kennen die Anforderungen und Prozesse und sorgen dafür, dass du den Antragsprozess reibungslos durchlaufen kannst.

Beratung zur Förderung
Motiviertes Team im Unternehmen
Investiere in deine Mitarbeiter

Steigere die Produktivität und Bindung deiner Mitarbeiter durch Weiterbildung

Durch die Weiterbildung deiner Mitarbeiter kannst du die Produktivität steigern und die Bindung an dein Unternehmen stärken. Investiere in die Zukunft deiner Mitarbeiter und werde zum attraktiven Arbeitgeber.

  • Produktivität steigern
  • Mitarbeiterbindung stärken
  • Attraktiver Arbeitgeber werden
  • Von Förderungen profitieren
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★★★★★5,0 · 10 Bewertungen auf Google
Das sagen unsere Teilnehmenden
★★★★★

„Die Bildungsinitiative Deutschland überzeugt mich auf ganzer Linie. Die Lerninhalte sind klar strukturiert, praxisnah und direkt im Alltag anwendbar. Besonders positiv: die kompetenten und engagierten Dozentinnen und Dozenten.“

DS
DoJo SaLuMeGoogle-Bewertung
★★★★★

„Ein wirklich großartiges Angebot der Weiterbildung! Ein breites Spektrum der fachlichen Themen, kombiniert mit der praxisnahen Anwendung.“

CL
Claudia LangeLocal Guide · Google
★★★★★

„Klare Empfehlung.“

OH
Olaf HumbeckLocal Guide · Google
★★★★★

„Kompetente Unterstützung, ausgezeichnete Tutoren, ein rundum überzeugendes Bildungsangebot.“

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„Auch Organisation und Betreuung sind professionell und gut durchdacht.“

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„Ich kann die BID uneingeschränkt weiterempfehlen.“

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Die Weiterbildung deiner Mitarbeitenden steigert deren Qualifikation, erhöht die Produktivität und ermöglicht den effizienten Einsatz moderner digitaler Technologien sowie KI-gestützter Prozesse – ein klarer Wettbewerbsvorteil für dein Unternehmen und ein wichtiger Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen Unternehmenskultur, als attraktiver Arbeitgeber.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Größe deines Unternehmens und der Art der Weiterbildung:

Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten: Bis zu 100 % der Lehrgangskosten (Soll-Förderung) und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts können übernommen werden.

Unternehmen mit 50 bis 499 Beschäftigten: Bis zu 50 % der Lehrgangskosten und bis zu 50 % des Arbeitsentgelts können übernommen werden. Eine zusätzliche Förderung von 5 % ist möglich für Mitarbeitende über 45 Jahre oder bei Vorliegen einer Schwerbehinderung.

Unternehmen ab 500 Beschäftigten: Bis zu 25 % der Lehrgangskosten und bis zu 25 % des Arbeitsentgelts können übernommen werden.

Um die Förderung zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Weiterbildungsmaßnahme: Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen und über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Anerkannter Bildungsträger: Die Maßnahme muss von einem für die Förderung zugelassenen Bildungsträger durchgeführt werden.

Betriebsgröße: Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen.

Kein kürzlich abgeschlossener Bildungsabschluss: Der Mitarbeitende darf in den letzten zwei Jahren keine Ausbildung oder kein Studium erfolgreich abgeschlossen haben.

Ja, als Geschäftsführer kannst du dich ebenfalls fördern lassen, jedoch unter folgenden Bedingungen: Du musst weniger als 50 % der Unternehmensanteile halten. Die Weiterbildung kann nur als Teilzeitmaßnahme gefördert werden, da du weiterhin dein Unternehmen führen musst.

Der Antrag auf Förderung erfolgt über die Agentur für Arbeit. Es ist empfehlenswert, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen, um individuelle Fördermöglichkeiten zu besprechen und Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten. Unser Team unterstützt dich gerne mit weiteren Informationen rund um die Fördermöglichkeiten, berät dich zu den Anforderungen und begleitet dich bei den ersten Schritten im Antragsprozess.

Nein, die Förderung durch Bildungsgutscheine und das Qualifizierungschancengesetz muss nicht zurückgezahlt werden. Diese Förderungen sind speziell darauf ausgelegt, Unternehmen und Arbeitnehmende bei der digitalen Transformation zu unterstützen.

Der Lohnzuschuss wird in der Regel vor der Auszahlung des Gehalts auf das Firmenkonto überwiesen. So entsteht keine finanzielle Belastung für dein Unternehmen, während deine Mitarbeitenden an der Weiterbildung teilnehmen.

Team der Bildungsinitiative Deutschland
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