Förderung

Bis zu 100 % gefördert — deine Weiterbildung muss dich nichts kosten.

Über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters und das Qualifizierungschancengesetz für Unternehmen lassen sich die Kosten bis zu 100 % übernehmen. Wir begleiten dich bei allen Dokumenten und Fragen.

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Deine Förderwege

So wird deine Weiterbildung finanziert

Je nach Situation gibt es unterschiedliche Wege der Kostenübernahme. Wir prüfen mit dir kostenlos, welcher für dich passt.

Bildungsgutschein

Für Arbeitssuchende und Berufstätige: Die Kosten der Weiterbildung können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zu 100 % übernommen werden. Wir unterstützen dich bei der Beantragung.

Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Für Unternehmen: Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten können erstattet werden — je nach Betriebsgröße. Zusätzlich sind Entgeltzuschüsse von bis zu 75 % des Arbeitsentgelts während der Maßnahme möglich.

AZAV-zertifiziert

Unsere Weiterbildungen sind nach AZAV zugelassen — Voraussetzung dafür, dass öffentliche Stellen die Kosten übernehmen. Du erhältst nach Abschluss ein anerkanntes Zertifikat.

Für Unternehmen · Bis zu 100 % gefördert

Fördermöglichkeit im Überblick

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Betriebsgröße — je kleiner das Unternehmen, desto höher der Zuschuss zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt.

Kleine Betriebe
< 50Beschäftigte
Übernahme Lehrgangskosten bis 100 %
Arbeitsentgeltzuschuss bis 75 %
Mittlere Betriebe
50 – 499Beschäftigte
Übernahme Lehrgangskosten bis 50 %
Arbeitsentgeltzuschuss bis 50 %
Bis 100 % der Lehrgangskosten bei Vollendung des 45. Lebensjahres oder bei Schwerbehinderung.
Große Betriebe
Ab 500Beschäftigte
Übernahme Lehrgangskosten bis 25 %
Arbeitsentgeltzuschuss bis 25 %

Quelle: arbeitsagentur.de/k/weiterbildung-qualifizierungsoffensive (19.06.2024)

Weiterbildung bis zu 100 % gefördert

Gewusst wie.

1

Kontakt aufnehmen

Nimm mit uns Kontakt auf. Wir unterstützen dich bei allen Dokumenten und Fragen.

2

Bildungsgutschein beantragen

Falls du noch keinen Bildungsgutschein & Gehaltszuschuss hast, helfen wir dir dabei, diese zu beantragen.

3

Zusage erhalten

Du bekommst die Zusage des Bildungsgutscheins und Gehaltszuschusses.

4

Weiterbildung starten

Beginne deine geförderte Weiterbildung, erhalte nach Abschluss ein offizielles Zertifikat und profitiere von deinen neuen Möglichkeiten.

Einfach erklärt

Geförderte Weiterbildung & Bildungsgutschein verständlich erklärt

Eine geförderte KI-Weiterbildung kostet dich in den meisten Fällen nichts — der Staat übernimmt über den Bildungsgutschein oder das Qualifizierungschancengesetz bis zu 100 % der Kosten. Hier erfährst du, wie das funktioniert.

Was ist ein Bildungsgutschein?

Ein Bildungsgutschein ist eine Förderzusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, mit der die Kosten einer Weiterbildung bis zu 100 % übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen ist — wie alle Weiterbildungen der BID Akademie. Mit dem Gutschein kannst du dir eine geförderte KI-Weiterbildung bei einem zertifizierten Bildungsträger deiner Wahl auszahlen lassen.

Wer bekommt einen Bildungsgutschein?

Anspruch haben in der Regel arbeitssuchende und arbeitslose Personen, von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte sowie Menschen, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen wechseln müssen. Auch ohne formale Voraussetzungen lohnt sich das Gespräch: Ob du einen Bildungsgutschein erhältst, entscheidet deine Vermittlungsfachkraft individuell. Wir bereiten dich auf dieses Gespräch vor und liefern dir alle Unterlagen zur AZAV-zugelassenen Maßnahme.

Was kostet eine geförderte Weiterbildung?

Mit einem Bildungsgutschein in der Regel: nichts. Die kompletten Lehrgangskosten werden über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernommen. Für Berufstätige läuft die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz, bei dem dein Arbeitgeber je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Kosten und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts erstattet bekommt. In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, welcher Weg für dich passt.

Wie beantrage ich die Förderung für eine KI-Weiterbildung?

In vier Schritten: (1) Du nimmst kostenlos Kontakt mit uns auf. (2) Wir stellen dir alle Unterlagen zur AZAV-zugelassenen Maßnahme bereit und bereiten dich auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vor. (3) Du beantragst dort deinen Bildungsgutschein. (4) Nach der Zusage startest du deine geförderte KI-Weiterbildung und erhältst nach Abschluss ein anerkanntes Zertifikat.

FAQ

Häufige Fragen zur Förderung

Noch Fragen zu Bildungsgutschein, Voraussetzungen oder Kosten? Wir beraten dich kostenlos.

Kostenlose Beratung

In der Regel nichts. Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters werden die Kosten der Weiterbildung bis zu 100 % übernommen. Für Berufstätige läuft die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz, bei dem der Arbeitgeber je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Lehrgangskosten erstattet bekommt.

Den Bildungsgutschein stellt deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter aus. Wir bereiten dich auf das Beratungsgespräch vor, liefern alle nötigen Unterlagen zur AZAV-zugelassenen Maßnahme und begleiten dich Schritt für Schritt durch den Antrag.

Für den Bildungsgutschein entscheidet deine Vermittlungsfachkraft individuell — Anspruch haben vor allem arbeitssuchende, arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Für unsere Weiterbildung solltest du mindestens 18 Jahre alt sein und über Deutschkenntnisse auf B2-Niveau verfügen. Vorkenntnisse sind nicht zwingend nötig.

Ja. Mit einem Bildungsgutschein werden die Lehrgangskosten in der Regel vollständig übernommen — für dich entstehen keine Kosten. Über das Qualifizierungschancengesetz sind je nach Betriebsgröße bis zu 100 % Kostenübernahme plus bis zu 75 % Entgeltzuschuss möglich.

Ja. Für Beschäftigte greift das Qualifizierungschancengesetz (QCG). Dein Arbeitgeber kann je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Weiterbildungskosten erstattet bekommen, zusätzlich sind Entgeltzuschüsse möglich. Die Weiterbildung lässt sich in Voll- oder Teilzeit absolvieren.

Ja. Alle Weiterbildungen der Bildungsinitiative Deutschland (BID Akademie) sind nach AZAV zugelassen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder Arbeitgeber die Kosten über Bildungsgutschein oder Qualifizierungschancengesetz übernehmen.

Beratungsteam der Bildungsinitiative Deutschland
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Lass uns gemeinsam deine Förderung prüfen.

Welche Förderung passt zu dir? Erfüllst du die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme? In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir alles.