Bis zu 100 % gefördert — deine Weiterbildung muss dich nichts kosten.
Über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters und das Qualifizierungschancengesetz für Unternehmen lassen sich die Kosten bis zu 100 % übernehmen. Wir begleiten dich bei allen Dokumenten und Fragen.
So wird deine Weiterbildung finanziert
Je nach Situation gibt es unterschiedliche Wege der Kostenübernahme. Wir prüfen mit dir kostenlos, welcher für dich passt.
Bildungsgutschein
Für Arbeitssuchende und Berufstätige: Die Kosten der Weiterbildung können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zu 100 % übernommen werden. Wir unterstützen dich bei der Beantragung.
Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Für Unternehmen: Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten können erstattet werden — je nach Betriebsgröße. Zusätzlich sind Entgeltzuschüsse von bis zu 75 % des Arbeitsentgelts während der Maßnahme möglich.
AZAV-zertifiziert
Unsere Weiterbildungen sind nach AZAV zugelassen — Voraussetzung dafür, dass öffentliche Stellen die Kosten übernehmen. Du erhältst nach Abschluss ein anerkanntes Zertifikat.
Fördermöglichkeit im Überblick
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Betriebsgröße — je kleiner das Unternehmen, desto höher der Zuschuss zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt.
Quelle: arbeitsagentur.de/k/weiterbildung-qualifizierungsoffensive (19.06.2024)
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Bildungsgutschein beantragen
Falls du noch keinen Bildungsgutschein & Gehaltszuschuss hast, helfen wir dir dabei, diese zu beantragen.
Zusage erhalten
Du bekommst die Zusage des Bildungsgutscheins und Gehaltszuschusses.
Weiterbildung starten
Beginne deine geförderte Weiterbildung, erhalte nach Abschluss ein offizielles Zertifikat und profitiere von deinen neuen Möglichkeiten.
Geförderte Weiterbildung & Bildungsgutschein verständlich erklärt
Eine geförderte KI-Weiterbildung kostet dich in den meisten Fällen nichts — der Staat übernimmt über den Bildungsgutschein oder das Qualifizierungschancengesetz bis zu 100 % der Kosten. Hier erfährst du, wie das funktioniert.
Was ist ein Bildungsgutschein?
Ein Bildungsgutschein ist eine Förderzusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, mit der die Kosten einer Weiterbildung bis zu 100 % übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen ist — wie alle Weiterbildungen der BID Akademie. Mit dem Gutschein kannst du dir eine geförderte KI-Weiterbildung bei einem zertifizierten Bildungsträger deiner Wahl auszahlen lassen.
Wer bekommt einen Bildungsgutschein?
Anspruch haben in der Regel arbeitssuchende und arbeitslose Personen, von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte sowie Menschen, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen wechseln müssen. Auch ohne formale Voraussetzungen lohnt sich das Gespräch: Ob du einen Bildungsgutschein erhältst, entscheidet deine Vermittlungsfachkraft individuell. Wir bereiten dich auf dieses Gespräch vor und liefern dir alle Unterlagen zur AZAV-zugelassenen Maßnahme.
Was kostet eine geförderte Weiterbildung?
Mit einem Bildungsgutschein in der Regel: nichts. Die kompletten Lehrgangskosten werden über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernommen. Für Berufstätige läuft die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz, bei dem dein Arbeitgeber je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Kosten und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts erstattet bekommt. In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, welcher Weg für dich passt.
Wie beantrage ich die Förderung für eine KI-Weiterbildung?
In vier Schritten: (1) Du nimmst kostenlos Kontakt mit uns auf. (2) Wir stellen dir alle Unterlagen zur AZAV-zugelassenen Maßnahme bereit und bereiten dich auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vor. (3) Du beantragst dort deinen Bildungsgutschein. (4) Nach der Zusage startest du deine geförderte KI-Weiterbildung und erhältst nach Abschluss ein anerkanntes Zertifikat.
Häufige Fragen zur Förderung
Noch Fragen zu Bildungsgutschein, Voraussetzungen oder Kosten? Wir beraten dich kostenlos.
Kostenlose Beratung →In der Regel nichts. Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters werden die Kosten der Weiterbildung bis zu 100 % übernommen. Für Berufstätige läuft die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz, bei dem der Arbeitgeber je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Lehrgangskosten erstattet bekommt.
Den Bildungsgutschein stellt deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter aus. Wir bereiten dich auf das Beratungsgespräch vor, liefern alle nötigen Unterlagen zur AZAV-zugelassenen Maßnahme und begleiten dich Schritt für Schritt durch den Antrag.
Für den Bildungsgutschein entscheidet deine Vermittlungsfachkraft individuell — Anspruch haben vor allem arbeitssuchende, arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Für unsere Weiterbildung solltest du mindestens 18 Jahre alt sein und über Deutschkenntnisse auf B2-Niveau verfügen. Vorkenntnisse sind nicht zwingend nötig.
Ja. Mit einem Bildungsgutschein werden die Lehrgangskosten in der Regel vollständig übernommen — für dich entstehen keine Kosten. Über das Qualifizierungschancengesetz sind je nach Betriebsgröße bis zu 100 % Kostenübernahme plus bis zu 75 % Entgeltzuschuss möglich.
Ja. Für Beschäftigte greift das Qualifizierungschancengesetz (QCG). Dein Arbeitgeber kann je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Weiterbildungskosten erstattet bekommen, zusätzlich sind Entgeltzuschüsse möglich. Die Weiterbildung lässt sich in Voll- oder Teilzeit absolvieren.
Ja. Alle Weiterbildungen der Bildungsinitiative Deutschland (BID Akademie) sind nach AZAV zugelassen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder Arbeitgeber die Kosten über Bildungsgutschein oder Qualifizierungschancengesetz übernehmen.
Lass uns gemeinsam deine Förderung prüfen.
Welche Förderung passt zu dir? Erfüllst du die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme? In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir alles.