Beratung zur geförderten Weiterbildung über die Deutsche Rentenversicherung
Förderung · Rentenversicherung

Weiterbildung über die Deutsche Rentenversicherung — Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)

Wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst, muss das nicht das Ende deines Berufslebens sein: Über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann die Deutsche Rentenversicherung deine berufliche Neuorientierung finanzieren — inklusive Übergangsgeld.

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Auf einen Blick

LTA-Förderung in Kürze

Die Deutsche Rentenversicherung finanziert berufliche Rehabilitation, wenn Gesundheit und Beruf nicht mehr zusammenpassen — damit du im Arbeitsleben bleibst.

Bei gesundheitlichem Berufswechsel

LTA greifen, wenn deine Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen erheblich gefährdet oder gemindert ist und eine Weiterbildung sie erhalten oder wiederherstellen kann (§§ 9, 10 SGB VI).

Volle Kostenübernahme

Bei bewilligter Leistung trägt dein Rentenversicherungsträger die Kosten der beruflichen Rehabilitation — Zuzahlungen musst du nicht leisten. Grundlage ist der Leistungskatalog des § 49 SGB IX.

Übergangsgeld: 68–75 %

Während der Weiterbildung erhältst du Übergangsgeld: in der Regel 68 % deines letzten Nettoarbeitsentgelts, mit Kind (Kindergeldanspruch) 75 %. Dazu kommen z. B. Reisekosten und Hilfen für Haushalt und Kinderbetreuung.

Voraussetzungen

Wer hat Anspruch auf LTA?

Gesundheitliche Voraussetzungen

Deine Erwerbsfähigkeit muss wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert sein — etwa wenn du körperlich schwere Arbeit, Schichtdienst oder deinen erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Entscheidend ist außerdem, dass die Leistung deine Erwerbsfähigkeit voraussichtlich erhalten, wesentlich bessern oder wiederherstellen kann (§ 10 SGB VI). Typische Beispiele: Rücken- und Gelenkerkrankungen, Berufskrankheiten, psychische Erkrankungen oder Unfallfolgen.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Der häufigste Weg: Du hast die Wartezeit von 15 Jahren Versicherungszeit erfüllt (§ 11 SGB VI) — durchgängige Beschäftigung ist dafür nicht nötig. Alternativ genügt es unter anderem, wenn du bereits eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehst, wenn die LTA unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Reha erforderlich ist oder wenn ohne die Leistung eine Erwerbsminderungsrente zu zahlen wäre.

Wichtig: Kein automatischer Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme

Ob und welche Leistung du erhältst, entscheidet dein Rentenversicherungsträger im Einzelfall — unter Berücksichtigung von Eignung, Neigung, bisheriger Tätigkeit und Arbeitsmarktlage. Beamt:innen haben keinen LTA-Anspruch bei der DRV. Ist statt der Rentenversicherung die Agentur für Arbeit zuständig, kommt stattdessen der Bildungsgutschein infrage — auch dabei begleiten wir dich.

Leistungen

Was die Rentenversicherung übernimmt

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind mehr als eine Kostenübernahme — sie sichern dich während der gesamten Neuorientierung ab.

Weiterbildung & Umschulung

§ 49 SGB IX umfasst u. a. berufliche Anpassung, Weiterbildung und Ausbildung — bis hin zur vollständigen Umschulung in einen gesundheitlich passenden Beruf. Die Lehrgangskosten trägt der Rentenversicherungsträger, ohne Zuzahlung.

Übergangsgeld zum Leben

Während der Maßnahme zahlt die DRV Übergangsgeld: 68 % des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit Kind 75 %. Für zuletzt Selbstständige gilt eine eigene Berechnung; bei LTA gibt es zudem eine Mindest-Berechnungsgrundlage nach Qualifikation.

Ergänzende Hilfen

Dazu kommen je nach Fall Reisekosten, Lernmittel, Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten sowie weitere Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes — bis hin zu technischen Hilfsmitteln.

Alle Angaben nach SGB VI und SGB IX, Stand: Juli 2026 — Details und Quellen am Seitenende.

So gehst du vor

In 4 Schritten zur geförderten Weiterbildung

1

Beratung & Bildungsziel

Nimm kostenlos Kontakt mit uns auf. Wir schauen gemeinsam, welche Weiterbildung zu deiner gesundheitlichen Situation und deinem Berufsziel passt.

2

LTA-Antrag stellen

Du beantragst die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei deinem Rentenversicherungsträger — online per Formular G0100, plus ärztlicher Befundbericht.

3

Prüfung & Bewilligung

Die DRV prüft die gesundheitlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und stimmt das Bildungsziel mit dir ab. Wir liefern alle Maßnahme-Unterlagen zu.

4

Weiterbildung starten

Nach der Bewilligung startest du 100 % online — mit Übergangsgeld während der Maßnahme und einem anerkannten Zertifikat zum Abschluss.

Warum BID

Neuer Beruf — ohne Belastung für die Gesundheit

Digitale Berufe sind für den gesundheitsbedingten Umstieg wie gemacht: kein schweres Heben, kein Schichtdienst, ortsunabhängig. Über 80 % unserer Absolvent:innen finden im Anschluss eine Stelle (Stand: Juli 2026) — eine Garantie ist das nicht, aber ein starkes Signal.

100 % online, live & planbar

Du lernst im Live-Unterricht von zu Hause — in deinem Tempo Vollzeit oder Teilzeit, ohne Pendeln und ohne körperliche Belastung. Kohorten starten alle 4 Wochen.

AZAV-zertifizierter Träger

Die BID ist nach AZAV zertifiziert (CERTURIA-Trägerzulassung), beide Weiterbildungen sind zugelassene AZAV-Maßnahmen — eine solide Grundlage für dein Gespräch mit dem Reha-Berater.

1:1-Coaching & Bewerbungscoaching

Persönliche Coaching-Termine und Bewerbungscoaching bis zum neuen Job: Wir helfen dir, deine Berufserfahrung in ein zukunftsfähiges digitales Profil zu übersetzen.

Diese Weiterbildungen kommen für deinen Umstieg infrage

Digitale Medien mit KI — Marketing, Social Media, Content und Webdesign mit KI-Werkzeugen. Oder IT-Anwendungsberatung mit Schwerpunkt KI — Automatisierung, Prozesse und KI-Agents für Unternehmen. Beide Berufsbilder sind körperlich nicht belastend und in Vollzeit oder Teilzeit erreichbar.

FAQ

Häufige Fragen zur LTA-Förderung

Noch Fragen zu Voraussetzungen, Übergangsgeld oder dem Antrag? Wir beraten dich kostenlos.

Kostenlose Beratung

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) kommen infrage, wenn du deinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben kannst und deine Erwerbsfähigkeit dadurch erheblich gefährdet oder gemindert ist. Versicherungsrechtlich ist meist die Wartezeit von 15 Jahren Beitragszeit erforderlich — alternativ genügt z. B. der Bezug einer Erwerbsminderungsrente oder ein direkter Anschluss an eine medizinische Reha. Die Entscheidung trifft dein Rentenversicherungsträger im Einzelfall.

Bei einer bewilligten Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben trägt der Rentenversicherungsträger die Kosten der Maßnahme — Zuzahlungen musst du nicht leisten. Zusätzlich sind u. a. Übergangsgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts, Reisekosten sowie Unterstützung bei Haushaltshilfe und Kinderbetreuung möglich.

Das Übergangsgeld beträgt in der Regel 68 Prozent deines letzten Nettoarbeitsentgelts — mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent. Für zuletzt Selbstständige und für Sonderfälle gelten eigene Berechnungsregeln. Die genaue Höhe berechnet dein Rentenversicherungsträger.

Den Antrag stellst du direkt bei deinem Rentenversicherungsträger — online über das eService-Portal mit dem Formular G0100. Zusätzlich wird ein ärztlicher Befundbericht benötigt. Wir helfen dir mit allen Unterlagen zu unserer AZAV-zugelassenen Weiterbildung, damit du deinem Reha-Berater ein konkretes, passendes Bildungsziel vorlegen kannst.

Ja. Unsere Weiterbildungen laufen zu 100 Prozent online mit Live-Unterricht — gerade bei gesundheitlichen Einschränkungen ein großer Vorteil: kein Pendeln, ergonomisches Lernen von zu Hause, Vollzeit oder Teilzeit. Ob eine Online-Maßnahme in deinem Fall geeignet ist, prüft der Rentenversicherungsträger im Rahmen deines Antrags.

Die Bildungsinitiative Deutschland ist ein nach AZAV zertifizierter Bildungsträger (CERTURIA-Trägerzulassung), und beide Weiterbildungen sind als AZAV-Maßnahmen zugelassen. Eine darüber hinausgehende Spezial-Zulassung behaupten wir nicht — ob die Deutsche Rentenversicherung eine Weiterbildung bei uns im Einzelfall fördert, entscheidet sie selbst im Rahmen deines LTA-Antrags.

Beratungsteam der Bildungsinitiative Deutschland
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Lass uns deinen beruflichen Neustart gemeinsam planen.

Erfüllst du die Voraussetzungen für LTA? Welche Weiterbildung passt zu deiner gesundheitlichen Situation? In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir alles.

Nehme mit uns Kontakt auf

Wir freuen uns auf deine Nachricht.

Fragen zur LTA-Förderung, zu unseren Weiterbildungen oder zum Antrag? Schreib uns eine kurze Nachricht — wir melden uns schnellstmöglich bei dir.

kontakt@bid-akademie.de +49 711 25276477 Hohnerstraße 25, 70469 Stuttgart

Quellen (Stand: Juli 2026): deutsche-rentenversicherung.de — Berufliche Rehabilitation · deutsche-rentenversicherung.de — Übergangsgeld · gesetze-im-internet.de — § 11 SGB VI · gesetze-im-internet.de — § 49 SGB IX. Alle Angaben ohne Gewähr — über jede Förderung entscheidet der zuständige Rentenversicherungsträger im Einzelfall.