Weiterbildung über den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr
Du bist Soldat:in auf Zeit oder scheidest bald aus der Bundeswehr aus? Dann hast du nach dem Soldatenversorgungsgesetz Ansprüche auf Förderung deiner beruflichen Bildung — je nach Dienstzeit bis zu 60 Monate. Wir zeigen dir, wie du sie für eine zukunftssichere KI-Weiterbildung nutzt.
BFD-Förderung in Kürze
Der Berufsförderungsdienst (BFD) bereitet Soldatinnen und Soldaten auf Zeit auf das zivile Berufsleben vor — mit Beratung, Bildungsförderung und finanzieller Absicherung.
Bis zu 60 Monate Förderung
Die Förderungsdauer ist nach der Wehrdienstzeit gestaffelt: ab 4 Jahren Dienstzeit bis zu 12 Monate, ab 12 Jahren bis zu 60 Monate (§ 7 SVG). Auch bei kürzeren Verpflichtungszeiten gibt es abgestufte Ansprüche.
Bis zu 7 Jahre nach Dienstzeitende
Die Förderung soll direkt im Anschluss beginnen, kann aber noch bis zu sieben Jahre nach dem Dienstzeitende genutzt werden — bei mindestens 20 Jahren Gesamtdienstzeit bis zu acht Jahre. Dienstzeitbegleitend geht es ebenfalls.
Abgesichert durch Übergangsgebührnisse
Nach dem Ausscheiden erhältst du je nach Dienstzeit 12 bis 60 Monate lang Übergangsgebührnisse in Höhe von 75 % deiner letzten Dienstbezüge — während einer Vollzeit-Bildungsmaßnahme plus 25 % Bildungszuschuss (§ 16 SVG).
Wer hat Anspruch auf BFD-Förderung?
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ)
Kern-Zielgruppe des BFD sind Soldat:innen auf Zeit. Das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) gibt dir einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung deiner schulischen und beruflichen Bildung — dienstzeitbegleitend (§ 6 SVG) und nach dem Dienstzeitende (§ 7 SVG). Grundregel: Je länger deine Wehrdienstzeit, desto länger deine Förderungsdauer. Ab vier Jahren Dienstzeit stehen dir bis zu 12 Monate zu, die Staffel steigt bis auf 60 Monate ab zwölf Jahren Dienstzeit.
Ausscheidende und ehemalige Bundeswehrangehörige
Auch nach dem Ausscheiden bist du nicht zu spät dran: Deine Förderungsdauer kannst du noch innerhalb von sieben Jahren nach dem Dienstzeitende in Anspruch nehmen — bei einer Gesamtdienstzeit von mindestens 20 Jahren innerhalb von acht Jahren. Daneben betreut der BFD auch freiwillig Wehrdienstleistende (mit geringeren Ansprüchen) sowie bestimmte Berufssoldat:innen, etwa im fliegerischen Dienst.
Wichtig: Der BFD entscheidet im Einzelfall
Ein Anspruch auf eine bestimmte Weiterbildung besteht nicht automatisch. Welche Maßnahme gefördert wird, legst du gemeinsam mit deiner BFD-Beraterin bzw. deinem BFD-Berater in der individuellen Förderplanung fest — auf Basis deines Berufsziels und deiner Eignung. Wir liefern dir dafür alle Unterlagen zu unseren AZAV-zugelassenen Weiterbildungen und begleiten dich durch den Prozess.
Was der BFD fördert
Der BFD kombiniert Kostenübernahme für deine Bildung mit finanzieller Absicherung während der Übergangszeit.
Kosten der Bildungsmaßnahme
Die Kosten einer genehmigten schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme können nach § 8 SVG übernommen werden — von der Weiterbildung mit anerkanntem Zertifikat bis zur Umschulung. Umfang und Höhe richten sich nach deinem Förderplan.
Unterhalt: 75 % + 25 %
Ab vier Jahren Wehrdienstzeit erhältst du nach dem Ausscheiden Übergangsgebührnisse: 75 % der Dienstbezüge deines letzten Monats, je nach Dienstzeit 12 bis 60 Monate lang. Während einer geförderten Vollzeit-Bildungsmaßnahme kommt ein Bildungszuschuss von 25 % dazu.
Beratung & Eingliederung
Dein BFD unterstützt dich außerdem mit individueller Berufsberatung, Informationsveranstaltungen, Jobmessen und der Vermittlung von Arbeits- und Praktikumsplätzen — von der Förderplanung bis zum Einstieg ins zivile Berufsleben.
Alle Angaben nach Soldatenversorgungsgesetz (SVG), Stand: Juli 2026 — Details und Quellen am Seitenende.
In 4 Schritten zur geförderten Weiterbildung
BFD-Beratung vereinbaren
Sprich mit deiner zuständigen BFD-Beraterin bzw. deinem BFD-Berater über dein Berufsziel — am besten frühzeitig, gern schon während der Dienstzeit.
Mit uns Kontakt aufnehmen
Wir beraten dich kostenlos zu unseren KI-Weiterbildungen und stellen dir alle Unterlagen für deinen BFD-Antrag zusammen — Maßnahmebeschreibung, Kosten, AZAV-Nachweise.
Förderplan & Genehmigung
Du reichst die Maßnahme beim BFD ein. Der BFD prüft und genehmigt die Förderung im Rahmen deines individuellen Förderplans.
Weiterbildung starten
Du startest 100 % online — dienstzeitbegleitend in Teilzeit oder nach dem Ausscheiden in Vollzeit. Nach Abschluss erhältst du dein anerkanntes Zertifikat.
Vom Dienst in die digitale Zukunft
Struktur, klare Abläufe, ein festes Team — was du aus der Bundeswehr kennst, findest du bei uns wieder: Live-Unterricht in festen Kohorten, 1:1-Coaching und ein Abschluss mit Substanz. Über 80 % unserer Absolvent:innen finden im Anschluss eine Stelle (Stand: Juli 2026) — eine Garantie ist das nicht, aber ein starkes Signal.
100 % online, live & planbar
Kein Umzug, kein Pendeln: Du lernst im Live-Unterricht von überall — auch vom Standort oder aus der Übergangsphase heraus. Kohorten starten alle 4 Wochen.
AZAV-zertifizierter Träger
Die BID ist nach AZAV zertifiziert (CERTURIA-Trägerzulassung), beide Weiterbildungen sind zugelassene AZAV-Maßnahmen — eine solide Grundlage für deinen Förderantrag beim BFD.
1:1-Coaching & Bewerbungscoaching
Persönliche Coaching-Termine, Bewerbungsunterlagen-Check und Interview-Training: Wir übersetzen deine Bundeswehr-Erfahrung in ein überzeugendes ziviles Profil.
Diese Weiterbildungen kannst du über den BFD anstreben
Digitale Medien mit KI — Marketing, Social Media, Content und Webdesign mit KI-Werkzeugen. Oder IT-Anwendungsberatung mit Schwerpunkt KI — Automatisierung, Prozesse und KI-Agents für Unternehmen. Beide Abschlüsse sind in Vollzeit oder Teilzeit möglich und auf Berufe mit Zukunft ausgerichtet.
Häufige Fragen zur BFD-Förderung
Noch Fragen zu Ansprüchen, Übergangsgebührnissen oder dem Ablauf? Wir beraten dich kostenlos.
Kostenlose Beratung →Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) haben nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) Anspruch auf Förderung ihrer schulischen und beruflichen Bildung. Der Umfang richtet sich nach der Wehrdienstzeit: Ab vier Jahren Dienstzeit stehen bis zu 12 Monate Förderungsdauer zur Verfügung, ab zwölf Jahren bis zu 60 Monate. Über den Einzelfall entscheidet dein zuständiger Berufsförderungsdienst.
Die Förderung soll möglichst direkt im Anschluss an die Dienstzeit beginnen, kann aber noch innerhalb von sieben Jahren nach dem Dienstzeitende in Anspruch genommen werden — bei einer Gesamtdienstzeit von mindestens 20 Jahren innerhalb von acht Jahren. Auch dienstzeitbegleitende Weiterbildung ist möglich.
Der BFD kann die Kosten einer genehmigten schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme übernehmen — die Rechtsgrundlage dafür ist das Soldatenversorgungsgesetz. Ob und in welchem Umfang eine konkrete Weiterbildung gefördert wird, entscheidet der Berufsförderungsdienst im Einzelfall auf Basis deines individuellen Förderplans. Ein automatischer Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme besteht nicht.
Ja, in der Regel über die Übergangsgebührnisse: Sie betragen 75 Prozent der Dienstbezüge deines letzten Monats und werden je nach Dienstzeit zwischen 12 und 60 Monaten gezahlt (ab vier Jahren Wehrdienstzeit). Nimmst du in Vollzeit an einer geförderten Bildungsmaßnahme teil, kommt ein Bildungszuschuss von 25 Prozent hinzu.
Ja. Unsere Weiterbildungen laufen zu 100 Prozent online mit Live-Unterricht — dienstzeitbegleitend in Teilzeit oder nach dem Ausscheiden in Vollzeit. Kohorten starten alle vier Wochen, sodass sich der Beginn gut mit deinem Dienstzeitende oder deiner Freistellung abstimmen lässt.
Nein, eine eigene BFD-Zulassung gibt es nicht. Die Bildungsinitiative Deutschland ist ein nach AZAV zertifizierter Bildungsträger (CERTURIA-Trägerzulassung), und beide Weiterbildungen sind als AZAV-Maßnahmen zugelassen. Ob der BFD deine Weiterbildung im Einzelfall fördert, entscheidet er selbst im Rahmen deiner Förderplanung — wir unterstützen dich mit allen nötigen Unterlagen.
Lass uns deinen BFD-Antrag gemeinsam vorbereiten.
Welche Ansprüche hast du, welche Weiterbildung passt zu deinem Berufsziel, welche Unterlagen braucht dein BFD? In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir alles.
Wir freuen uns auf deine Nachricht.
Fragen zur BFD-Förderung, zu unseren Weiterbildungen oder zum Ablauf? Schreib uns eine kurze Nachricht — wir melden uns schnellstmöglich bei dir.
Quellen (Stand: Juli 2026): bundeswehr.de — Berufsförderungsdienst (BFD) · gesetze-im-internet.de — Soldatenversorgungsgesetz (SVG), u. a. §§ 6–8 (Förderung der schulischen und beruflichen Bildung) und § 16 (Übergangsgebührnisse). Alle Angaben ohne Gewähr — über jede Förderung entscheidet der zuständige Berufsförderungsdienst im Einzelfall.