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Weiterbildungsgeld: 150 € pro Monat extra bei Weiterbildung mit Bürgergeld

Förderung7 Min. Lesezeit · Veröffentlicht Juli 2026

Wer während einer geförderten Weiterbildung Bürgergeld oder Arbeitslosengeld bezieht, kann zusätzlich Geld bekommen: das Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III — 150 € pro Monat, ganz ohne separaten Antrag. Aber Achtung: Es gilt nicht für jede Weiterbildung. Hier die Regeln im Überblick.

Auf einen Blick

  • 150 € pro Monat zusätzlich — als Pflichtleistung, ohne separaten Antrag
  • Gilt nur für geförderte, abschlussbezogene Weiterbildungen (z. B. Umschulungen)
  • Berechtigt: Arbeitslose und Bürgergeld-Beziehende — Letztere sogar mit bestehendem Job
  • Obendrauf: Weiterbildungsprämien von 1.000 € (Zwischenprüfung) und 1.500 € (Abschlussprüfung)

Das Weiterbildungsgeld wurde zum 1. Juli 2023 eingeführt und ist in § 87a SGB III geregelt. Die Idee dahinter: Wer sich für den Weg über eine längere, abschlussbezogene Weiterbildung entscheidet, soll dafür auch finanziell einen spürbaren Anreiz bekommen — zusätzlich zum Lebensunterhalt über Bürgergeld oder Arbeitslosengeld.

Wer bekommt das Weiterbildungsgeld?

Das Gesetz nennt zwei Gruppen:

  • Arbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an einer geförderten, abschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen — also typischerweise Menschen im Arbeitslosengeld-Bezug mit Bildungsgutschein.
  • Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Bürgergeld) — und zwar auch dann, wenn sie nebenbei in einem bestehenden Arbeitsverhältnis stehen.

Gerade für Bürgergeld-Beziehende ist das ein starkes Signal: Die Weiterbildung wird nicht nur bezahlt, sie bringt zusätzlich jeden Monat 150 € aufs Konto.

Die entscheidende Bedingung: abschlussbezogen

Das Weiterbildungsgeld gibt es nicht für jede geförderte Weiterbildung. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer nach § 81 oder § 82 SGB III geförderten Maßnahme, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führt, dessen reguläre Ausbildungsdauer mindestens zwei Jahre beträgt. Typische Beispiele:

  • Umschulungen auf einen anerkannten Ausbildungsberuf,
  • berufsabschlussbezogene Teilqualifikationen,
  • Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung.

Kürzere, zertifikatsbezogene Weiterbildungen — etwa mehrmonatige Fachweiterbildungen mit Träger- oder Herstellerzertifikat — fallen nicht unter das Weiterbildungsgeld. Wichtig zu wissen: Sie können trotzdem bis zu 100 % über den Bildungsgutschein gefördert werden, und dein Bürgergeld bzw. Arbeitslosengeld läuft während der Teilnahme normal weiter. Es fehlt dann nur der 150-€-Zuschuss.

Kurz gesagt: Der Bildungsgutschein bezahlt die Weiterbildung — das Weiterbildungsgeld gibt es zusätzlich, aber nur, wenn die Weiterbildung auf einen anerkannten Berufsabschluss zielt.

Wie läuft die Auszahlung?

Das Weiterbildungsgeld ist eine Pflichtleistung — du musst es nicht separat beantragen. Liegen die Voraussetzungen vor, zahlt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter automatisch. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wird das Weiterbildungsgeld monatlich nachträglich ausgezahlt; für angebrochene Monate am Anfang und Ende der Maßnahme gibt es anteilig 1/30 des Monatsbetrags pro Kalendertag.

Obendrauf: die Weiterbildungsprämien

Wer eine abschlussbezogene, geförderte Weiterbildung durchzieht, kann zusätzlich zum monatlichen Weiterbildungsgeld noch Prämien nach § 87a SGB III erhalten:

LeistungHöheWann?
Weiterbildungsgeld150 € pro MonatLaufend während der abschlussbezogenen Weiterbildung
Weiterbildungsprämie 11.000 €Nach bestandener Zwischenprüfung (bzw. Teil 1 einer gestreckten Abschlussprüfung)
Weiterbildungsprämie 21.500 €Nach bestandener Abschlussprüfung

Und wenn deine Wunsch-Weiterbildung kein Berufsabschluss ist?

Dann heißt das nicht, dass du leer ausgehst — im Gegenteil. Für viele Berufsziele ist eine kompakte, zertifikatsbezogene Weiterbildung der schnellere und passendere Weg als eine zweijährige Umschulung. Die Förderung über den Bildungsgutschein deckt bei AZAV-zugelassenen Maßnahmen bis zu 100 % der Kosten ab, dein Lebensunterhalt (Bürgergeld oder Arbeitslosengeld) läuft weiter — nur der 150-€-Zuschuss entfällt. Welche Variante für dich sinnvoll ist, hängt von deinem Berufsziel, deiner Vorerfahrung und deinem Zeithorizont ab.

Geförderte KI-Weiterbildungen der BID

Beide Programme sind AZAV-zertifiziert, 100 % online, bis zu 100 % über den Bildungsgutschein förderfähig und starten alle 4 Wochen — in Teilzeit oder Vollzeit:

So gehst du konkret vor

Der Weg zum Weiterbildungsgeld führt immer über die geförderte Weiterbildung selbst: Zuerst besprichst du mit deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter dein Berufsziel und beantragst den Bildungsgutschein. Ist die Maßnahme bewilligt und abschlussbezogen, kommt das Weiterbildungsgeld automatisch dazu. Wie die Förderung über das Jobcenter generell abläuft, liest du in unserem Beitrag Bildungsgutschein und Bürgergeld.

Häufige Fragen

Nein. Das Weiterbildungsgeld ist eine Pflichtleistung und muss nicht separat beantragt werden. Es wird automatisch gezahlt, wenn du an einer geförderten, abschlussbezogenen Weiterbildung teilnimmst.

Nein. Die 150 € pro Monat gibt es nur für abschlussbezogene Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer führen — etwa Umschulungen. Für kürzere Zertifikats-Weiterbildungen gibt es kein Weiterbildungsgeld, sie können aber trotzdem bis zu 100 % über den Bildungsgutschein gefördert werden.

Das Weiterbildungsgeld ist als zusätzlicher monatlicher Zuschuss nach § 87a SGB III ausgestaltet und wird zusätzlich zum Lebensunterhalt gezahlt. Wie sich das in deinem konkreten Fall auswirkt, klärst du am besten direkt mit deinem Jobcenter.

Lernnugget

Das Wichtigste in Kürze

  • Weiterbildungsgeld = 150 € pro Monat zusätzlich, geregelt in § 87a SGB III, ohne separaten Antrag.
  • Voraussetzung: geförderte, abschlussbezogene Weiterbildung (anerkannter Ausbildungsberuf, mind. 2 Jahre reguläre Ausbildungsdauer).
  • Berechtigt sind Arbeitslose und Bürgergeld-Beziehende — Letztere auch mit bestehendem Arbeitsverhältnis.
  • Zusätzlich winken 1.000 € nach der Zwischenprüfung und 1.500 € nach der Abschlussprüfung.

Mini-Quiz: Teste dein Wissen

Quellen

  1. § 87a SGB III – Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld (Gesetzestext)
  2. Bundesagentur für Arbeit: Weiterbildungsprämie & Weiterbildungsgeld – Fragen und Antworten
  3. Bundesagentur für Arbeit: Förderung der beruflichen Weiterbildung

Hinweis: Angaben nach den oben verlinkten Originalquellen (Stand: Juli 2026). Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine individuelle (Förder-)Beratung. Über Leistungen entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter im Einzelfall.

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